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Spielhallen am 6. Januar 2026: Regionale Rahmenbedingungen rund um Heilige Drei Könige

Spielhallen am 6. Januar 2026 mit regionalen Feiertagsregelungen in Europa
Regionale Rahmenbedingungen und Feiertagsstatus rund um Heilige Drei Könige.

Der 6. Januar 2026 markiert in mehreren europäischen Ländern den Übergang von der Feiertagssaison in den regulären Januarbetrieb. Dieser Stichtag wirkt sich auf den Betrieb von Spielhallen und vergleichbaren stationären Glücksspielangeboten aus, da gesetzliche Feiertagsregelungen, regionale Zuständigkeiten und betriebliche Praxis voneinander abweichen.

Fragmentierte Feiertagslage im Ländervergleich

Heilige Drei Könige ist kein einheitlich geregelter Feiertag. In Österreich ist der 6. Januar bundesweit arbeitsfrei, während er in Deutschland nur in einzelnen Bundesländern gilt. In der Schweiz liegt die Entscheidung bei den Kantonen, während Luxemburg und Belgien den Tag als regulären Werktag behandeln.

Diese unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen führen nicht zu flächendeckenden Schließungen, sondern zu regional variierenden Besucherströmen. Der Betrieb bleibt in allen betrachteten Ländern grundsätzlich möglich. Unterschiede zeigen sich vor allem im Nutzungsverhalten, das vom arbeitsfreien Status einzelner Regionen beeinflusst wird.

Regionale Vorgaben und betriebliche Praxis

Die konkrete Ausgestaltung des Spielbetriebs orientiert sich weniger am Feiertagsstatus selbst als an den jeweils geltenden landes-, kantons- oder bundeslandspezifischen Vorgaben. Maßgeblich sind Regelungen zu Öffnungszeiten, Sperrzeiten, Zutrittskontrollen und Jugendschutz.

Am 6. Januar bestehen keine allgemeinen Spiel- oder Unterhaltungsverbote. In diesem Zusammenhang ist die Abgrenzung zwischen terrestrischen Angeboten und digitalen Alternativen relevant, da sich Teile der Nachfrage an Feiertagen auch in den Online-Bereich verlagern.

Übersicht: Status am 6. Januar 2026 nach Ländern

Region Status am 06.01.2026 Betriebssituation in Spielstätten
Österreich Gesetzlicher Feiertag (bundesweit) Regulärer Betrieb, erhöhte Frequenz
Deutschland Feiertag in BW, BY, ST Geöffnet, regionale Mehrnachfrage
Schweiz Feiertag in einzelnen Kantonen Geöffnet, kantonal unterschiedlich
Liechtenstein Gesetzlicher Feiertag Uneingeschränkter Betrieb
Luxemburg Kein Feiertag Normaler Werktagsbetrieb
Belgien Kein Feiertag Normaler Werktagsbetrieb


Die Tabelle zeigt, dass der rechtliche Status variiert, der Zugang zu stationären Glücksspielangeboten jedoch durchgehend gewährleistet bleibt. Die Marktstruktur präsentiert sich damit stabil und vorhersehbar.

Österreich und Liechtenstein: Feiertag mit erhöhter Nachfrage

In Österreich ist der 6. Januar für die gesamte Bevölkerung arbeitsfrei. Erfahrungsgemäß führt dies zu einer erhöhten Nachfrage, insbesondere in den Nachmittags- und frühen Abendstunden. Der Betrieb erfolgt regulär, ohne zusätzliche Einschränkungen gegenüber anderen gesetzlichen Feiertagen.

Liechtenstein weist eine vergleichbare Situation auf. Die dortigen Spielcasinos operieren ohne zeitliche Sonderregelungen und folgen ihrem üblichen Wochenplan. Aufgrund der geografischen Nähe zu Österreich und der Schweiz ist ein grenzüberschreitender Besucherverkehr zu beobachten, der die Auslastung punktuell erhöhen kann.

Deutschland: Regionale Feiertage und Ausweichbewegungen

In Deutschland gilt Heilige Drei Könige nur in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt als gesetzlicher Feiertag. Da der 6. Januar nicht zu den stillen Feiertagen zählt, bleibt der Spielbetrieb grundsätzlich erlaubt. Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem der Glücksspielstaatsvertrag, abrufbar über den offiziellen Text zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 auf den Seiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

Auffällig ist die regionale Dynamik in Süddeutschland. Spielstätten profitieren dort von Besuchern aus angrenzenden Bundesländern ohne Feiertag. In Regionen ohne arbeitsfreien Status verläuft der Betrieb hingegen wie an einem normalen Werktag, einschließlich der regulären Sperrzeiten.

Schweiz: Kantonale Zuständigkeiten

In der Schweiz ist der 6. Januar kein landesweit einheitlicher Feiertag. Kantone wie Schwyz, Uri oder Tessin erkennen den Tag als arbeitsfrei an, während andere Kantone den regulären Wochenrhythmus beibehalten. Die rechtliche Zuständigkeit liegt bei den Kantonen in Verbindung mit dem Bundesrecht, das durch die Eidgenössische Spielbankenkommission überwacht wird.

Für den Glücksspielmarkt ergibt sich daraus eine stark lokale Ausprägung. In Feiertagskantonen sind die Besucherzahlen tendenziell höher, während Regionen ohne arbeitsfreien Tag ein stabileres, werktagsähnliches Niveau aufweisen.

Benelux-Staaten: Normalbetrieb ohne Feiertagseffekt

In Luxemburg und Belgien ist der 6. Januar kein gesetzlicher Feiertag. Der Betrieb von Spielhallen und Spielcasinos unterliegt daher keinen besonderen Rahmenbedingungen. Öffnungszeiten, Zutrittsregelungen und Sperrzeiten folgen dem regulären Wochenplan.

Der fehlende Feiertagsstatus führt zu einem gleichmäßigen Nachfrageverlauf. Nennenswerte Verschiebungen der Besucherströme sind nicht zu beobachten, was den Tag aus Marktsicht gut kalkulierbar macht.

Einordnung im Kontext der Feiertagssaison

Innerhalb der Glücksspielbranche markiert der 6. Januar traditionell das Ende der erweiterten Feiertagsphase rund um Weihnachten und den Jahreswechsel. Die vorangegangenen Wochen sind häufig durch erhöhte Frequenz und längere Aufenthaltsdauer geprägt.

Mit Heilige Drei Könige endet dieser Zeitraum formal. Der Tag fungiert als Übergang von einer saisonal intensiveren Phase hin zu einem stabileren Januarbetrieb. Besonders in Regionen mit gesetzlichem Feiertag bündelt der 6. Januar häufig noch einmal ein erhöhtes Besucheraufkommen.

Bedeutung der fehlenden Einschränkungen

Ein zentrales Merkmal des 6. Januar ist das Fehlen besonderer Einschränkungen. Im Gegensatz zu stillen Feiertagen bestehen keine Verbote hinsichtlich Spielbetrieb oder ergänzender Angebote. Das vollständige Angebot bleibt nutzbar.

Diese rechtliche Einordnung trägt zur Marktstabilität bei. Der Tag wird als regulärer Feiertag mit normalem Unterhaltungscharakter wahrgenommen, was Planungssicherheit für Betreiber und Aufsichtsbehörden schafft.

Öffnungs- und Sperrzeiten im Wochenkontext

Da der 6. Januar 2026 auf einen Dienstag fällt, gelten in vielen Regionen die unter der Woche üblichen Sperrzeiten. Spielstätten schließen an Werktagen häufig früher als an Wochenenden. Ob der Vorabend als vorfeiertagsähnlich behandelt wird, hängt von regionalen Vorgaben ab.

Einheitliche Regelungen bestehen hierzu nicht. Betreiber orientieren sich an landesrechtlichen Vorgaben, etwa an arbeits- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen wie dem österreichischen Arbeitsruhegesetz oder entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Einordnung und Ausblick

Insgesamt zeigt sich für den 6. Januar 2026 ein stabiles und gut planbares Bild. Spielhallen und vergleichbare Angebote sind in allen betrachteten Ländern erreichbar. Unterschiede ergeben sich primär aus dem regionalen Feiertagsstatus und den daraus resultierenden Besucherbewegungen. Mit dem Ende der Feiertagssaison normalisieren sich die Besucherzahlen in den Folgetagen.